Ausländische Beschäftigte: EU-Richter öffnen Tür einen Spalt
Von: FR - Wirtschaft
Kategorie: Wirtschaft
21.01.2010 (vor 1 T 1 S)
Polnische Subunternehmer dürfen auch im Auftrag ausländischer Unternehmen in Deutschland arbeiten. Das sagt der Europäische Gerichtshof - und erlaubt zugleich Ausnahmen. Von Roland Bunzenthal
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