Hartz IV: Behinderung gilt nicht als Härtefall
Von: FR - Wirtschaft
Kategorie: Wirtschaft
06.05.2010 (vor 16 S 0 m)
Auch Eltern schwerbehinderter Kinder müssen mit den niedrigen Hartz-IV-Leistungen für ihren Nachwuchs auskommen. Das Bundessozialgericht lehnt einen Zuschlag ab. Von Joachim F. Tornau
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