Wohnort - Doppelte Haushaltsführung auch nach Jahren möglich
Von: direktbroker.de aktuelle Meldungen
Kategorie: Wirtschaft
21.01.2010 (vor 8 S 53 m)
Wer aus beruflichen Gründen seinen Wohnort vorübergehend wechselt, aber am alten Wohnort weiterhin seinen Lebensmittelpunkt hat, kann die Kosten für den Umzug und für die Zweitwohnung vor Ort steuerlich als doppelte Haushaltsführung geltend machen. Was aber, wenn man bereits Jahre am neuen Wohnort lebt und dort eine möblierte Wohnung besitzt, im Heimatort der Familie aber immer noch seinen Wohnsitz hat? Finanzämter erkennen dann die doppelte Haushaltsführung bei Alleinstehenden oft nicht mehr an, weil sie den Lebensmittelpunkt dann am neuen Wohn- und Arbeitsort vermuten. In einem Verfahren vor dem Finanzgericht des Saarlandes (AZ: 2 K 1128/07) konnte eine Frau jedoch das Gegenteil beweisen.
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